Gesetze / Pflanzenbeschauverordnung
PflBeschauV 1989§ 2 Einfuhrverbot für Schadorganismen
Die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.
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PflBeschauV 1989Die in Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.